Für den Betriebsrat bleibt nach dem Insolvenzantrag nur ein klarer Plan:
Ruhe bewahren, besonnen handeln, nichts überstürzen, informieren, informieren, informieren, Unterstützung durch erfahrene Sachverständige einholen!
In der Insolvenz-Situation ist es bedeutend für den Erfolg der Betriebsratsarbeit, wenn verlässliche Experten zur Seite stehen.
Mit dem Kompetenzteam decken wir die benötigte Fachexpertise für den Betriebsrat in der Insolvenz in verschiedenen Disziplinen ab. Das Team besteht neben RechtsanwältInnen für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht aus Unternehmens- und Strategieberatern für Betriebsräte. Es ist erfahren, kennt die Belastungen in dieser Ausnahmesituation und kann mit den Betriebsräten klar die möglichen Perspektiven erarbeiten.
Worauf der Betriebsrat zu achten hat und wie er sich aufstellen kann, erläutern Dr. Thomas Koeppen und Dr. Christof Balkenhol in einem juristischen Beitrag, den Sie als PDF-Dokument herunterladen können.
Die Mitglieder des Betriebsrates sind bei einer drohenden Unternehmensinsolvenz mehrfach belastet, denn
- der Insolvenzantrag kommt in der Regel überraschend
- AnsprechpartnerInnen, Zuständigkeiten und Spielregeln ändern sich
- es bleibt wenig Zeit, um zu reagieren
- für den Betriebsrat steht viel Arbeit an
- Betriebsratsmitglieder sind häufig selbst persönlich von einem Personalabbau bedroht
Dr. Thomas Koeppen, KPN legal
LL.M. | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit vielen Jahren berät Thomas Koeppen Betriebsräte in Restrukturierungen als unabhängiger, externer Sachverständiger. Zunehmend wird er von Betriebsräten in Insolvenzsituationen angefragt. Dabei schätzen diese insbesondere sein wirtschaftliches Verständnis und seine Kenntnisse im Insolvenzverfahren. Er beriet sämtliche Betriebsräte in der Thomas Cook Insolvenz und einen Gesamtbetriebsrat einer Konzerngesellschaft in der Insolvenz der Galeria Karstadt Kaufhof Gruppe.
Anne Kämpfer, Krebühl Biere Rechtsanwälte PartG mbB
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anne Kämpfer hat durch ihre langjährige Tätigkeit in der Sanierungs- und Restrukturierungskanzlei hww (hermann wienberg weilhelm) aus vielen Projekten mit überregionaler Bedeutung eine ausgewiesene Erfahrung im Insolvenzarbeitsrecht. Rechtsanwältin Anne Kämpfer und Dr. Thomas Koeppen haben in Kooperation bereits in vielen Mandaten gemeinsam die betriebsrätliche Beratung erfolgreich übernommen.
kbr-arbeitsrecht.de
Dr. Christof Balkenhol, MatrixPartner Beratungs GmbH
Unternehmensberater
Dr. Christof Balkenhol ist seit über 20 Jahren in der Beratung von Betriebsräten bei organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen tätig. Dr. Balkenhol unterstützt Betriebsräte in Insolvenzsituationen dabei, sich ein genaues Bild von der häufig komplexen wirtschaftlichen Situation zu verschaffen. Seit über einem Jahrzehnt arbeitet er in vielen Restrukturierungen zusammen mit Dr. Thomas Koeppen.
Philipp Schumann
Strategische Betriebsratsberatung
Philipp Schumann berät Betriebsräte in Insolvenzsituationen. Aus seiner Erfahrung als Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Thomas Cook GmbH hat er sich einen umfangreichen Erfahrungsschatz in Insolvenzsituationen erarbeitet. Er unterstützt Betriebsräte bei der Organisation, Erarbeitung von Verhandlungsstrategien, der Öffentlichkeitsarbeit und der Einbeziehung von Gewerkschaften. Er gilt als Kenner der Insolvenzmaterie und ist durch seine Erfahrungen aus der Insolvenz der Thomas Cook GmbH ein vielgefragter Ansprechpartner von Betriebsräten und Gewerkschaften zu Insolvenzthemen.
Dr. Tobias Nägle
Betriebswirtschaftliche Betriebsratsberatung
Dr. Tobias Nägle war lange Jahre Betriebsratsvorsitzender der Thomas Cook GmbH in Oberursel. Er hat einen wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund und berät und schult Betriebsräte in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Durch seine eigene Erfahrung aus der Insolvenz der Thomas Cook GmbH ist Herr Dr. Nägle bundesweit ein vielgefragter Ansprechpartner für praktische und insbesondere wirtschaftliche Fragen von Betriebsräten in Insolvenzsituationen.
Schulungen für Betriebsräte bei einer Unternehmensinsolvenz
Der Betriebsrat hat gemäß §37 Abs. 6 BetrVG ein Recht auf Schulung zu Betriebsänderungen und Insolvenzen. Es ist wichtig, aber nicht immer einfach, dieses Recht wahrzunehmen. Das liegt zum einen daran, dass es kaum Seminarangebote gibt, zum anderen ist die jeweilige Situation spezifisch.
Ein weiteres heikles Thema ist die Frage der Finanzierung. Eine Lösung, die wir kurzfristig anbieten, ist die Durchführung von Inhouse-Schulungen, die wir schon in Hinblick auf konkrete Erfordernisse des Unternehmens und an der aktuellen Insolvenzsituation ausrichten.
Bei Betriebsänderungen und Insolvenzen ist es sinnvoll externe Sachverständige hinzuzuziehen
Experten von außen haben einen größeren Abstand und können aufgrund von Erfahrungswerten bereits wertvollen Input liefern. Deswegen muss bei der Auswahl der Berater darauf geachtet werden, dass diese routiniert bei Restrukturierungen in einer Unternehmenskrise sind. Unser Kompetenzteam ist erfahren in allen betroffenen Teilbereichen und kennt die unterschiedlichen Szenarien bei einer Unternehmensinsolvenz.