Fachanwalt für Arbeitsrecht
Thomas Koeppen steht Mandant*innen in allen Gebieten des Arbeitsrechts beratend und vor Gericht zur Seite.
Rechte durchsetzen
Gemeinsam mit seinen Mandant*innen entwickelt Thomas Koeppen Strategien, um definierte Ziele zu erreichen und Rechte durchzusetzen.
Juristisches Know-how für Betriebsräte
Thomas Koeppen berät seit über einem Jahrzehnt Konzern-, Gesamt- und örtliche Betriebsräte von bedeutenden deutschen und internationalen Unternehmen in allen betriebsverfassungsrechtlichen Themen.
Seine langjährigen und freundschaftlichen Verbindungen zu den Gremien prägen seine Arbeit. Aufgrund seiner Auslandserfahrung wird Thomas Koeppen häufig auch von Betriebsräten internationaler Unternehmen konsultiert.
Bei Betriebsänderungen hat der Ausgleich von Nachteilen oberste Priorität. Eindrücke in die juristische Arbeit bei Betriebsänderungen gibt es auf der Unterseite "Restrukturierungen".
Besonders gefragt ist Thomas Koeppen auch in der Beratung bei IT-Einführungen. Details zur Beratung lesen Sie auf der Unterseite "IT-Einführungen".Vertretung bei Kündigungen / Exitberatungen
Wenn der Austritt aus einem Unternehmen bevorsteht, sind die Fronten oftmals verhärtet. Juristischer und strategischer Beistand ist hier unerlässlich.
Häufig geht es um die Existenz. Arbeitslosigkeit oder ein neues Jobangebot stehen im Raum. Abfindungen sind zu verhandeln.
Eine genaue juristische und strategische Analyse ist unerlässlich. Wir erörtern Ziele, zeigen Handlungsmöglichkeiten auf und setzen uns leidenschaftlich für den Erfolg ein.
Verhandlungen bei Boni und Zeugnissen
Gerade im Finanz- und Vertriebsbereich wird um Bonus- und Provisionsansprüche gern gestritten. Thomas Koeppen verfügt über besondere Erfahrung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Bonusforderungen und komplexen, häufig auch global gültigen Bonusplänen.
Nicht selten wird Mitarbeitern der Bonus unter Hinweis auf rechtswidrige Klauseln verweigert.
Bei Ermessensentscheidungen werden nicht selten die Gebote der Angemessenheit und Fairness missachtet. Dies müssen Mitarbeiter nicht hinnehmen. Kann außergerichtlich keine Einigung erzielt werden, müssen die Bonusansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.