Fahrplan bei Betriebsänderungen: Welche Position soll der Betriebsrat einnehmen?
Das Aushandeln von Interessenausgleich und Sozialplänen bei Restrukturierungen sind fundamentale Aufgaben des Betriebsrats.
Um gerüstet zu sein und um die eigene Positionierung zu finden, sollte strukturiert vorgegangen werden.
Worauf der Betriebsrat zu achten hat und wie er sich aufstellen kann, erläutern Dr. Thomas Koeppen und Dr. Christof Balkenhol in einem juristischen Beitrag, den Sie als PDF-Dokument herunterladen können.
Sicherheit und Orientierung bei Restrukturierungen
Mit langjähriger Erfahrung und großem Einsatz unterstützt und berät Thomas Koeppen Betriebsräte bei Restrukturierungen.
Hierbei arbeitet er mit häufig im Team mit dem betriebswirtschaftlichen Sachverständigen Dr. Christof Balkenhol zusammen.
Darstellung der aktuellen Betriebssituation
Im ersten Schritt wird die Ist-Situation im Unternehmen oder im betroffenen Bereich festgestellt. Der Arbeitgeber sollte bestehende Organisationsstrukturen inkl. der Personalkapazität darlegen. Diese Angaben müssen sich auf einen aktuellen Stichtag beziehen, damit alle Seiten die gleiche Datengrundlage besitzen.
Arbeitgeberziele kennen und beurteilen
Der Betriebsrat muss die Ziele des Arbeitgebers verstehen. Er muss Kenntnis darüber erhalten, was die Umsetzung der Veränderungen in der Organisationsstruktur bewirken soll. Der Betriebsrat muss insbesondere die geplanten Personalkapazitäten in den einzelnen Organisationseinheiten kennen.
Überführungsplan erstellen
Der Arbeitgeber erarbeitet einen „Überführungsplan“ und bespricht diesen mit dem Betriebsrat. Es muss nachvollziehbar sein, welche konkreten Ziele jeweils mit welchen konkreten Maßnahmen erreicht werden sollen. Es müssen auch Planungszeiträume festgelegt werden, die vom Betriebsrat mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise hinterfragt werden sollten.
Prüfung und Bewertung der Restrukturierung
Der Betriebsrat bewertet die wirtschaftlichen Wirkungen der geplanten Maßnahmen. An dieser Stelle muss geklärt werden, welche dauerhaften Auswirkungen auf laufende Erträge und laufende Kosten zu erwarten sind. Ein externer Blick zur Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen – inkl. Kosten für den Sozialplan – müssen dem Betriebsrat jederzeit gewährt werden.