Eine digitale Revolution findet statt, deren Ergebnis eine veränderte Unternehmenswelt ist.
Digitale Transformation als Betriebsrat begleiten
Der Schwerpunkt der Betriebsratstätigkeit hat sich durch die massiven technologischen Fortschritte verschoben.
Betriebsräte müssen die Begleitung der digitalen Transformation als eines der Kernthemen der Betriebsratsarbeit definieren.
Thomas Koeppen ist in diesem Kontext für diverse Konzernbetriebsräte beratend und schulend tätig. Er steht in diesem Themenbereich im ständigen Austausch mit IT-Abteilungen großer Konzerne, Tech-Unternehmen, Datenschutzaufsichtsbehörden und anderen auf IT-Einführungen spezialisierten Rechtsanwälten und Sachverständigen.
In diesem Bereich arbeitet Thomas Koeppen häufig mit dem technischen Sachverständigen Bernd Richter zusammen.
IT-Einführung & Persönlichkeitsrechte
IT-Systeme sind in der Lage, volle Transparenz hinsichtlich des Arbeits- und Sozialverhaltens von Mitarbeitern zu schaffen.
Dem Betriebsrat kommt daher beim Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen eine wesentliche Bedeutung zu!
Starke Rolle des Betriebsrats
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG erweist sich als das zentrale Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zum Schutze der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer.
Arbeitgeber suchen bei IT-Einführungen in der Regel die Einigung mit dem Betriebsrat, weil der alternative Gang in die Einigungsstelle oft unkalkulierbare Risiken birgt.
Der Betriebsrat hat auch eine wesentliche Rolle als Garant des Datenschutzes im Unternehmen.
Betriebsratsarbeit neu denken:
aus punktuell wird kontinuierlich
Neue Wege gehen
Wir unterstützen bei allen Fragen, die bei der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien auftreten: Big Data, Cloud, Digital Workplace, IoT, KI, Agiles Arbeiten, Office 365, SAP, E-Learning, Arbeitszeiterfassung, HCM, Geodaten, Callcenter-Software, Social Media und bei allen Fragen des Datenschutzes.
Qualifizierung
Mitarbeiter*innen müssen hinreichend qualifiziert und in die Auswahl und Implementierung neuer Software einbezogen werden.
Verhandeln und schulen
Sinnvolle Regelungen für die Nutzung von IT-Einführungen müssen in Betriebsvereinbarungen vereinbart werden. Bei Bedarf werden Gremien geschult.
Die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten ist eine Bereicherung!
„Man trifft auf sehr intelligente und engagierte Menschen, die die Zusammenhänge im Unternehmen ganz genau kennen. Und: Betriebsräte sind heutzutage oft die einzigen Garanten von Kontinuität, weil sie oft seit langer Zeit im Unternehmen arbeiten. Sie können den häufig wechselnden Geschäftsführern und Vorständen so einiges aus der Unternehmenshistorie erzählen.“
Thomas Koeppen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und LL.M, legt einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Beratung von Betriebsräten bei IT-Einführungen.
Bei digitalen Transformationsprozessen in Unternehmen profitieren Mandanten sowohl von der juristischen als auch von der technischen Expertise, die Thomas Koeppen mit Interesse und großer Neugierde im Austausch mit Kollegen, Fachgremien und IT-Abteilungen up-to-date hält. In größeren Projekten arbeitet Thomas Koeppen häufig mit dem technischen Sachverständigen Bernd Richter zusammen.
Thomas Koeppen berät Betriebsräte auch zu anderen Themen, beispielsweise bei Restrukturierungen.